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EU-Zulassung für biotechnologische Aminosäuren in der Heimtiernahrung

WACKER Chemie hat nach Bericht von Nutraceutical Business Review die EU-Zulassung für zwei fermentativ hergestellte Aminosäuren als Zusatzstoff in Heimtierfutter erhalten.

EU-Zulassung für biotechnologische Aminosäuren in der Heimtiernahrung

Damit stehen Futtermittelherstellern – und mittelbar auch Herstellern von Nagerfutter – erstmals L-Cystein und L-Cystin auf biotechnologischer Basis als geschmacksaktive Komponenten zur Verfügung. Die vorhergehende Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fiel positiv aus.

Zugelassene Produktvarianten

Die Zulassung umfasst FERMOPURE NATURAL L-CYSTINE PET FOOD sowie vier Varianten von FERMOPURE VEGAN L-CYSTEINE PET FOOD: L-Cysteinhydrochlorid-Monohydrat in Standardkörnung, L-Cysteinhydrochlorid-Monohydrat 20 mesh, L-Cysteinhydrochlorid-Anhydrat sowie L-Cystein als freie Base. WACKER positioniert sich als einziger Hersteller, der biotechnologisch aus Cystin gewonnenes L-Cystein mit EU-Zulassung als Futtermittelzusatzstoff vertreibt – der US-Markt wurde bereits zuvor bedient. Kontext: Laut Branchenangaben halten 140 Millionen europäische Haushalte (49 Prozent) mindestens ein Heimtier, der jährliche Heimtierfutterumsatz liegt bei 29,4 Milliarden Euro.

Funktion in der Rezeptur

Cystein und Cystin wirken als Geschmacksvorläufer und Geschmackskomponenten. In der Maillard-Reaktion reagieren die schwefelhaltigen Aminosäuren mit reduzierenden Zuckern und erzeugen fleischige, herzhafte Aromaprofile. Einsatzziel ist eine höhere Akzeptanz gegenüber nährstoffdichten, sensorisch aber weniger ansprechenden Rohstoffen. Der Anbieter verweist auf den ausgeprägten Geruchs- und Geschmackssinn von Heimtieren: Schon geringe Mengen an Geschmacksstoffen können die Futteraufnahme deutlich steigern. Für Farbmäuse mit ihrer starken Geruchsorientierung bei neuen Komponenten greift derselbe Mechanismus – eine kontrollierte Aromatisierung in Ergänzungsfuttern kann die Akzeptanz erhöhen, ohne den deklarierten Nährstoffgehalt zu verändern.

Worauf beim Futtercheck zu achten ist

Aminosäuren ersetzen keine artgerechte Körnermischung mit definiertem Proteingehalt, tierischer Eiweißquelle und ausreichend Rohfaseranteil. Relevant wird die Neuzulassung erst, wenn kommerzielle Nagerfuttermittel die neuen Zusätze tatsächlich ausloben – dann lohnt der Blick auf die Deklaration: Rohstoffbasis fermentativ-pflanzlich, deklarierter Energie- und Proteingehalt, verbleibender Anteil tierischer Komponenten. Abzuwarten bleibt, ob Drittlabore die ausgelobten Gehalte chargenweise verifizieren. Solange keine spezifischen Rezepturen für Farbmäuse mit den neuen Zusätzen verfügbar sind, besteht kein Handlungsdruck – bestehende artgerechte Mischungen behalten ihre Gültigkeit.