Tierschutz in Gefahr: Allianz protestiert gegen geplante Reform der Tierversuchsregeln
Wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet, plant die Bundesregierung, die Regelungen zu Tierversuchen aus dem Tierschutzgesetz herauszulösen und in einem eigenständigen Gesetz zu bündeln.

Ein Bündnis aus zehn Tierschutzorganisationen sieht dadurch zentrale Schutzstandards gefährdet und hat eine Bundestagspetition eingereicht – die öffentliche Mitzeichnung läuft bis zum 31. August 2026.
Was sich rechtlich verschiebt
Die Ausgliederung ist Teil des im Koalitionsvertrag angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes. Das Bündnis listet folgende Schutznormen auf, die dabei entfallen könnten:
- das Verbot, Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen zu töten,
- die in §17 Tierschutzgesetz verankerte Pflicht zum „vernünftigen Grund" für die Tötung,
- die Pflicht zur art- und bedürfnisgerechten Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere,
- das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen in Bundesländern, die dieses Instrument bislang nutzen,
- die volle Prüftiefe der Behörden im Genehmigungsverfahren.
Überzählige Zuchttiere sowie Tiere, die einen Versuch überlebt haben, ließen sich demnach künftig ohne Einzelfallbegründung töten. Gleichzeitig fordern Versuchsbefürworter Erleichterungen im Genehmigungsverfahren – die behördliche Kontrolle würde weiter reduziert.
Warum das über Versuchstiere hinaus relevant ist
Das Tierschutzgesetz bildet die rechtliche Grundlage sämtlicher Schutzmaßstäbe im Umgang mit Tieren in Deutschland – einschließlich der Mindestanforderungen für die Haltung von Heimtieren wie Farbmäusen. Wird eine zentrale Schutznorm für eine Nutzungsform aufgeweicht, sinkt die Bindungswirkung des Gesetzes insgesamt. Der Tierschutzbund wertet das Vorhaben als Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz sowie gegen den Grundsatz, bei Novellen nicht hinter geltendes Recht zurückzufallen.
Parallel treibt die EU den Übergang zu speziesrelevanten, tierleidfreien Methoden voran und fördert deren Validierung sowie verpflichtende Anwendung. Das Bündnis fordert, diese Transformation im Rahmen des Innovationsfreiheitsgesetzes gesetzlich zu verankern, anstatt Tierversuche regulatorisch zu erleichtern – auch mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschung.
Petition läuft bis 31. August 2026
Die Bundestagspetition „Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes" ist öffentlich zur Mitzeichnung freigeschaltet. Erreicht sie mindestens 30.000 Unterschriften, folgt eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestags. Die Zeichnung erfolgt online über die Plattform des Deutschen Bundestags. Für Halterinnen und Halter, die sich jenseits der eigenen Gehege für die rechtlichen Grundlagen artgerechter Tierhaltung interessieren, ist die Petition der direkteste Hebel.