Tierschutz-Skandal im Harz: Was Halter aus der Beschlagnahmung von 120 Tieren lernen können
Das Veterinäramt des Landkreises Harz hat nach Angaben von MDR.de einem Verein 120 Wild-, Haus- und Exotentiere entzogen.

Die Behörde dokumentierte nach einer unangekündigten Kontrolle Mitte Juli teils massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Der Fall liefert Farbmaushaltern einen konkreten Kriterienkatalog, an dem sich eigene Gehegeplanung und Routine messen lassen müssen.
Befund der Behörde
- Gehege und Boxen laut Landkreis teilweise zu klein dimensioniert.
- Stark mit Kot verschmutzt, nach Behördenangaben lange nicht gereinigt.
- Frisches Wasser fehlte größtenteils, Futter teilweise nicht vorhanden.
- Betroffene Arten laut Mitteldeutscher Zeitung unter anderem Pferd, Ziegen, Schweine, Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel, Wildschweine, Waschbären, ein Fuchs, Schildkröten, Geckos.
Ablauf und rechtliche Folgen
- Kontrolle am 5. August auf einem Grundstück im Ballenstedter Ortsteil Radisleben, ausgelöst durch eine Beschwerde Mitte Juli, ohne Vorankündigung.
- Dokumentation von Verstößen gegen Tierschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz.
- Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen.
- Unterbringung der Tiere am Mittwoch in geeigneten Einrichtungen im Landkreis Harz und in weiteren Landkreisen.
- Appell des Landkreises: hilflose, verletzte oder kranke Wildtiere ausschließlich bei dafür vorgesehenen und sachkundigen Stellen abgeben.
Übertrag auf die Farbmaushaltung
Die dokumentierten Mängel sind artspezifisch zu lesen. Für Mäusegehege gelten dieselben Prüfebenen: Fläche, Hygiene, Wasserversorgung, Futter, Bestandsmanagement. Was im Harzer Bestand im Großen auffiel, schlägt im kleinen Heimbestand ebenso durch, nur unsichtbarer.
- Fläche und Besatz: Gehege nicht auf das augenblicklich bequeme Minimum auslegen. Zu hohe Besatzdichte erzeugt Revierenge, Markierungskonflikte und chronischen Stress, die ohne Außenkontrolle eskalieren.
- Reinigungsintervall: "Lange nicht gereinigt" gehört zu den häufigsten Befunden bei Beschwerdekontrollen. Einstreutiefe und Kotentfernung in einen festen Rhythmus bringen, nicht nach optischem Eindruck.
- Wasserversorgung: Trinkflasche täglich auf Funktion prüfen. Ausfall über mehr als einen Tag ist tierschutzrelevant und kann bei einer unangekündigten Kontrolle als Mangel gewertet werden.
- Bestandsdokumentation: Abgabe, Nachzucht und Zukauf lückenlos dokumentieren. Im Beschwerdefall ist der Nachweis eigener Sachkunde nur mit vollständiger Akte zu führen.
- Tierherkunft: Tiere nicht aus Quellen übernehmen, die keine sachkundige Unterbringung garantieren. Der Landkreis verweist in solchen Fällen ausdrücklich auf die Auswahl der Abgabestelle.
Handlungsempfehlung
Eigene Haltung an den dokumentierten Mängeln spiegeln. Für jede Position im Harzer Befund abhaken: Gehegefläche ausreichend? Einstreu trocken und geruchsarm? Trinkflasche funktioniert? Futtertagesration vollständig? Bestand dokumentiert? Bei jeder Position mit "nein" sofort nachbessern. Das Tierschutzgesetz kennt keine Toleranz für "geht schon".