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Gericht stoppt geplanten Tierversuch mit lebendig zusammengenähten Mäusen

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen geplanten Tierversuch untersagt, bei dem zwei Mäuse für rund zwei Monate chirurgisch an den Flanken zusammengenäht werden sollten.

Gericht stoppt geplanten Tierversuch mit lebendig zusammengenähten Mäusen

Gericht stoppt Tierversuch: Mäuse sollten chirurgisch zusammengenäht werden

Die Methode – Parabiose genannt – sollte Aufschluss über Immunreaktionen bei Malaria-Infektionen liefern. Das Gericht bewertete den Eingriff als schwere Belastung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der WDR berichtete Ende August 2026 zuerst über den Fall.

Was Parabiose bedeutet

Parabiose ist ein Verfahren aus dem 19. Jahrhundert. Dabei werden zwei lebende Tiere an den Flanken chirurgisch geöffnet und so zusammengenäht, dass sich ihre Blutkreisläufe verbinden. Die Forschergruppe am Limes-Institut der Universität Bonn plante, die Mäuse nach zwei Monaten zu trennen, zu töten und zu sezieren. Ziel war die Analyse, welche Rolle Immunzellen im Gewebe bei einer Malaria-Infektion spielen. Für das Verfahren kommen häufig Nagetiere zum Einsatz.

Warum das Gericht eingriff

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW hatte der Universität Bonn zunächst eine Genehmigung für den Versuch erteilt. Diese wurde wegen eines Verfahrensfehlers wieder zurückgezogen. Die Forschergruppe wehrte sich juristisch – und verlor vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Das Gericht führte zwei zentrale Gründe an:

  • Die zuständige Tierschutzkommission war am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden.
  • Die vorgelegten Unterlagen des Instituts rechtfertigten die schwere Belastung der Mäuse nicht ausreichend.

Die Tierschutzkommission dient der fachlichen Bewertung von Belastungsgraden in Tierversuchen. Ihre Beteiligung ist gesetzlich vorgesehen und kein bloßer Formalismus.

Was Farbmaushalter daraus ablesen können

Im Erfassungsjahr 2024 wurden laut dem Verband Ärzte gegen Tierversuche 956.636 Mäuse aktiv in Tierversuchen in Deutschland eingesetzt. Das Urteil aus Köln zeigt: Auch bei Mäusen gelten strenge Prüfmaßstäbe – und Gerichte setzen diese durch.

Für Halter von Farbmäusen bestätigt der Fall den Grundsatz, dass Belastung messbar und verhältnismäßig sein muss. Mindestgehegeflächen, artgerechte Einstreutiefen und stressfreie Umgebung sind biologische Notwendigkeiten – keine Empfehlungen. Das Urteil liefert den rechtlichen Beleg.