Strafanzeige gegen Solothurner Kantonstierärztin nach Massentötung von Hunden
aben von Nau hat der Schweizer Tierschutz (STS) Strafanzeige gegen die Solothurner Kantonstierärztin eingereicht.

Der Verband wirft den Behörden im Fall Ramiswil Versäumnisse vor: 122 verwahrloste Hunde waren im November 2025 auf einem Hof beschlagnahmt und euthanasiert worden. Für Halter von Kleinnagern ist der Vorgang ein Signal dafür, wie lückenlose Dokumentation und funktionierende Aufsicht auch bei kleinen Beständen über Tierwohl entscheiden.
Anzeige und Vorwurf
Der STS zeigt neben der Kantonstierärztin auch deren Vorgesetzten, den Chef des Amts für Landwirtschaft, sowie unbekannte Dritte an. Präsident Peter V. Kunz erklärte gegenüber Keystone-SDA, die Behörden hätten zu spät reagiert. Statt frühzeitig zu intervenieren, habe man «mit der Tierhalterin geplaudert». Als das Ausmass erkannt worden sei, sei die Massentötung aus Bequemlichkeit erfolgt. Die Kritik stützt sich auf einen im Juli veröffentlichten Untersuchungsbericht, der bei 23 der 122 Hunde eine ungenügend differenzierte Triage feststellt. Bei 21 dieser 23 Tiere seien Alternativen zur Euthanasie realistisch gewesen, lediglich zwei weitere Hunde hätten aufgrund ihres Gesundheitszustands ebenfalls euthanasiert werden müssen.
Sachstand Ramiswil
Am 6. November 2025 beschlagnahmte der Veterinärdienst auf einem Hof in Ramiswil 122 verwahrloste Hunde, darunter Welpen und Jungtiere. Laut Bericht handelte es sich grossmehrheitlich um Herdenschutzhunde. 99 der 122 Tiere wurden wegen ihres schlechten Gesundheitszustands vor Ort eingeschläfert. Zusätzlich stellte der Kanton 43 Pferde und zwei Ziegen sicher; 32 Pferde, darunter 12 Fohlen, wurden im November in Schönbühl BE versteigert. Gegen die offenbar überforderte 57-jährige Tierhalterin läuft eine Strafuntersuchung.
Was bleibt für die Heimtierhaltung
Ramiswil zeigt mechanisch, wie Überforderung in der Tierbetreuung entsteht: unkontrollierte Vermehrung, fehlende Separierung, keine systematische Gesundheitsprüfung, keine externe Kontrolle. Auf Farbmaushaltung übertragbare Parameter:
- Bestandsgrenzen und Geschlechtertrennung: Klare Obergrenzen für Gruppengrössen, dokumentiert in einem Bestandsverzeichnis. Frühzeitige Trennung der Geschlechter verhindert unkontrollierte Würfe und Revierstress.
- Quarantäne und Triage: Neuankömmlinge mindestens 14 Tage isoliert in einem separaten Gehege unterbringen. Kranke oder verletzte Tiere unmittelbar tierärztlich beurteilen lassen, bevor eine Euthanasie in Betracht kommt.
- Haltungsstandards: Einstreutiefe, Gehegegrundfläche und Rückzugsboxen müssen den artspezifischen Anforderungen genügen. Ammoniakbelastung und Geruchsintensität sind objektive Indikatoren für Überlastung des Systems.
- Aufsichtsweg: Bei Verdacht auf tierschutzrelevante Missstände ist die kantonale Veterinärbehörde oder der Schweizer Tierschutz STS der korrekte Adressat, nicht passives Zuwarten.
Offen bleibt, wie die Solothurner Justiz die Anzeige behandelt und ob aus den dokumentierten Triage-Mängeln strukturelle Konsequenzen für künftige Kontrollen gezogen werden.